Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Reifenservice Stahl

 

§ 1 Allgemeines

Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Bis zur Übersendung neuer Geschäftsbedingungen gelten diese auch für künftige Geschäftsbeziehungen.

Abweichende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil


§ 2 Angebot

Alle Angebote sind freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Bei Ausführung einer Bestellung steht die Erteilung einer Rechnung der Auftragsbestätigung gleich. Der Besteller bleibt vier Wochen vom Datum des Zugangs seiner Bestellung daran gebunden.


§ 3 Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager. Verpackungen, Porto und Fracht gehen zu Lasten des Kunden.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich für die Höhe der auszuweisenden gesetzliche Mehrwertsteuer ist bei Geschäften mit Verbrauchern der Tag des Vertragsschlusses, bei Geschäften mit Unternehmern der Tag der Rechnungsstellung .

Den Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Lohn-, Material- und Zulieferungskosten zu Grunde.

Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Ist der Kunde Verbraucher und übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, so ist dieser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


§ 4 Lieferung und Gefahrübergang

(1) Die Lieferzeit ist ungefähr. Angegebene Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

Nach Ablauf der Lieferzeit kann uns der Kunde - vorausgesetzt, dass er seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat - schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde innerhalb von 8 Tagen durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, andernfalls bleibt er an den Vertrag gebunden. Eine Wiederholung der Fristsetzung und Rücktrittserklärung ist möglich.

Unvorhersehbare Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind und die Lieferung unmöglich machen, verzögern, wesentlich erschweren oder wirtschaftlich unzumutbar machen, berechtigen uns, die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, teilen wir dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Kunden mit, auch dann wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

Als solche unvorhersehbaren Ereignisse sind insbesondere - auch bei Zulieferfirmen (Erfüllungsgehilfen) - anzusehen: Höhere Gewalt, Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Aussperrung und Streik sowie sonstige Betriebsstörungen, Verkehrsstörungen, Materialmangel.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen trifft zumindest grobfahrlässiges Verschulden oder es wird wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet

Liefer- und Erfüllungsort ist unser Firmensitz.

Der Versand erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Transportmittel, Versandweg und Verpackung sind, sofern keine besondere Vereinbarung vorliegt, unserer Wahl überlassen.

Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer oder einem sonst mit der Ausführung der Versendung Beauftragten, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über.

Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen anzunehmen, es sei denn, dass ihm die Annahme nicht zumutbar ist.

Wir sind nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte Ware zurückzunehmen. Bei einer Rücknahme von Waren aus Kulanz werden 10 % des Rechnungsendbetrages zuzüglich Mehrwertsteuer als Bearbeitungsgebühr von der zu erteilenden Gutschrift abgesetzt. Die Rückzahlung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.


§ 5 Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Zahlungsziel, Skonti, Boni und Rabatte sind in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbaren.

Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Wird eine fällige Forderung nach Mahnung nicht bezahlt, sind wir berechtigt, bei Geschäften mit Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % und bei Geschäften mit Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Außerdem werden im Verzugsfall unsere sämtlichen Forderungen gegen den Kunden, unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen, sofort fällig.

Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 € ansetzen.

Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind.

Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten die Höhe unserer gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % werden wir auf verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigeben.

Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur Wiederverkäufern im geordneten Geschäftsgang gestattet.

Wird die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, so tritt der Besteller sämtliche Forderungen, die er durch den Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder hiermit verarbeiteten Sache erlangt, an uns ab.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung nicht, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer diesem gesetzten angemessen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

Nach erklärtem Rücktritt sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde räumt uns ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an uns herauszugeben.

Bei Rücknahme von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.


§ 7 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen und Rechten durch den Kunden bedarf zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.


§ 8 Haftung für Sachmängel

Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel auf die Dauer von 24 Monaten für neue Ware und auf die Dauer von12 Monaten für gebrauchte Ware. Ist der Kunde Unternehmer ist die Haftung für gebrauchte Ware ausgeschlossen. Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung der Ware an den Kunden.

Die Begrenzung auf 12 Monate gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf Schadensersatz nach § 437 Nr. 3 BGB sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.

Mängel sollen unverzüglich gerügt werden. Bei Geschäften mit Unternehmen müssen offenkundige Mängel innerhalb vom 8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Mangels. Verbraucher haben offenkundige Mängel binnen 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Bei begründeter Mängelrüge ist der Sachmängelhaftungsanspruch bei Geschäften mit Verbrauchern nach Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung zu wählen.

Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, hat der Kunde das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Wir sind berechtigt, bei Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad der reklamierten Ware geringere Gutschrift zu erteilen.

Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir die im Zusammenhang mit der Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.

Jegliche Sachmängelhaftungsansprüche sind ausgeschlossen bei:

- Verwendung unserer Räder im Wettbewerb
- Veränderung an den Rädern und/oder am Fahrzeug
- Verwendung ungeeigneter Reifen
- Nichtbeachtung der Montagehinweise, ABE's und TÜV-Freigaben
- unsachgemäße Behandlung


§ 9 Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern ist der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten ebenfalls nicht, sofern ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine selbständige Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CSIG).

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten unser Firmensitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.